Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht umfasst unser Tätigkeitsbereich die Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Anstellungsverträgen, Ausabreitung von Abfindungs- und/oder Aufhebungsvereinbarungen sowie die Vertretung im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren und Kündigungsschutzprozessen.
Stichpunkte:
Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzprozess,Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Abfindung, Statusfeststellung,Arbeitsgerichtsprozess
Ansprechpartner:
In diesem Rechtsgebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzleitätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.
Bankrecht
Das „Bankrecht“ regelt zum einen die reine Kontenbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank, das „Bankprivatrecht, nach dem die meisten Geschäfte des täglichen Lebens wie Überweisungen, Lastschriftverfahren, Bankgebühren, Kreditgewährung, Kreditsicherung etc. geregelt sind. Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb des Bankenrechts bildet der äußerst haftungsträchtige Sektor der Vermögensberatung, der ebenfalls sowohl durch privatrechtliche als auch durch öffentliche Bestimmungen geregelt ist.
Wir betreuen unsere Mandanten im gesamten Bereich des Bankrechts, im Recht der Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek), speziell der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus dem Kreditsicherheitenrecht (z.B. Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Immobiliarvollstreckung), sowie in Bezug auf Scheck- und Kreditkartenmißbrauch und alle auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen und der Darlehensrückführung (Vorfälligkeitsentschädigung), wie auch in Widerrufsfällen.
Für Kapitalanleger prüfen wir die Angemessenheit der empfohlenen bzw. die Geeignetheit eventuell vermittelter Finanzanlagen und machen etwaige bestehende Schadensersatzansprüche, sofern erforderlich, auch gerichtlich für Sie geltend.
Auf Seiten der Anlagevermittler/-berater vertreten wir im Rahmen der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen.
Stichworte:
Konto, Überweisung, Lastschrift, Widerruf, Bankgebühren, Darlehensvertrag, Kreditsicherheit, Bürgschaft, Hypothek, Grundschuld, Wechsel, Scheck, Zwangsversteigerung, Scheck- und Kreditkartenmißbrauch, Phishing, Vorfälligkeitsentschädigung
Ansprechpartner:
In diesem Kerngebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.
Erbrecht
Der Wunsch, dass sich die eigene Familie im Erbfall wegen des Nachlasses nicht zerstreitet, kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Nachfolgeplanung selbst im Erbfall nicht aufgrund von formellen Unrichtigkeiten, Zweideutig- oder Unvollständigkeiten eine Grundlage für eine familiäre Auseinandersetzung bietet.
Unsere anwaltliche Beratung kann dies vermeiden und Ihren eigenen Überlegungen zur Nachfolgeplanung/Erbeinsetzung zur Wirksamkeit verhelfen. Wir beraten über die umfangreichen erbrechtlichen Möglichkeiten und deren Umsetzung bei der Gestaltung der Nachfolgeplanung (z.B. einem Testament, Erbvertrag oder Schenkungen zu Lebzeiten).
Ergänzend dazu sind wir bei der Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht behilflich. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht stellen sicher, dass Ihr persönlicher Wille respektiert wird, auch wenn Sie einmal – wenn auch nur vorübergehend – nicht mehr in der Lage sein sollten, diesen gegenüber Dritten zu äußern. Zusammen mit der Nachfolgeplanung bilden die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die wohl wichtigsten Bestandteile der persönlichen Vorsorgeplanung.
Darüber hinaus vertreten und beraten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Anfall einer Erbschaft, bei der Durchsetzung von Ansprüchen in Bezug auf den Nachlass als Erbe oder Vermächtnisnehmer sowie über die Ansprüche und Möglichkeiten bei einer gegebenenfalls fehlenden Berücksichtigung im Rahmen einer letztwilligen Verfügung (Pflichtteilsrecht). Wir übernehmen ferner die Vertretung der Interessen unserer Mandantschaft bei außergerichtlichen und gerichtlichen erbschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Angelegenheiten.
Ansprechpartner:
RA Jens Rottloff
Kapitalmarktrecht
Im Kapitalmarktrecht betreuen und vertreten wir Finanzdienstleiter, insbesondere Kreditinstitute sowie Finanzdienstleistungsinstitute und gebundenen Vermittler (Agenten), bereits schon vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit, insbesondere bei dafür erforderlichen Erlaubnis- oder Anzeigeverfahren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank sowie im Rahmen der Vertragsgestaltung. Während der laufenden Geschäftstätigkeit sind wir für unsere Mandanten, über die begleitende rechtliche Beratung hinaus, auch im Aufsichts-, Zivil- und Verwaltungsrecht tätig und übernehmen in diesem Zusammenhang auch rechtliche Vertretung gegenüber Dritten.
Neben den Finanzdienstleistern beraten wir Unternehmen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Kapitalbeschaffung durch Neuemissionen sowie der Bewerbung von Wertpapieren und Vermögensanlagen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot. Die Beratung erstreckt sich dabei auch auf die in der Regel erforderliche Erstellung von Emissionsprospekten und Nachträgen in Bezug auf die formelle Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit, wie es im Verfahren zur Billigung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wird. Darüber hinaus übernehmen wir auch die juristische Begleitung von Emittenten, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt oder an einem Freiverkehrsmarkt in den Handel einbezogen werden sollen bzw. bereits einbezogen sind.
Für Kapitalanleger prüfen wir das Bestehen und die Möglichkeit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Bezug auf von ihnen abgeschlossene Kapitalanlagen. Bestehen Schadensersatzansprüche, vertreten wir die Kapitalanleger bei der außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche sowie auch bei deren gerichtlicher Durchsetzung, sofern erforderlich.
Ansprechpartner:
In diesem Kerngebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.
Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechtes betreuen wir unsere Mandanten umfassend bei der Gründung von Unternehmen. Hierzu gehört neben der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung der auftretenden steuerrechtlichen Fragestellungen (z.B. der unterschiedlichen Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften sowie des Gewerbe- und Umsatzsteuerrechts) auch die laufende Beratung bei Umstrukturierungen (Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung, Unternehmenskäufe auf Käufer- oder Verkäuferseite, Einziehung oder Anwachsung von Gesellschaftsanteilen).
Weiter beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Haftung im Gesellschaftsrecht, insbesondere der Geschäftsführer- und der Vorstandshaftung. Im Rahmen der laufenden Beratungen bereiten wir Hauptversammlungen, Beschlüsse und Satzungsänderungen vor und beraten und vertreten sowohl auf Gesellschaftsseite, als auch auf Gesellschafter- bzw. Aktionärsseite gerichtlich und außergerichtlich.
Stichpunkte:
Unternehmensgründung, Rechtsform, Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung, Unternehmenskauf, Einziehung, Anwachsung, Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Aktionär, Beschlussfassung, Abstimmung, Satzungsänderung
Ansprechpartner:
In diesem Kerngebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.
Handelsrecht
Das Handelsrecht wird in der Literatur vielfach als das „Sonderrecht der Kaufleute“ bezeichnet. Die wesentlichen Regelungen für das Handelsrecht sind dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu entnehmen. Die Eingrenzung des „Sonderrechtes der Kaufleute“ ist allerdings insoweit überholt, als dass auch private oder juristische Personen, die nicht der gesetzlichen „Kaufmannseigenschaft“ unterfallen, den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches unterliegen.
Wir vertreten und beraten hier insbesondere im Handelsvertreterrecht sowohl die Unternehmerseite, also die institutionellen Mandanten, die ihren Vertrieb durch so genannte Handelsvertreter organisieren, wie auch einzelne Handelsvertreter. Typische Beratungsfelder sind dabei die Gestaltung von Handelsvertreterverträgen für beide Seite oder aber die Rückforderung von nicht verdienten Provisionen. Auch hier sind entgegen der allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen die Besonderheiten des Handelsgesetzbuches von besonderer Bedeutung. Auf Seiten des Handelsvertreters beraten wir häufig im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Abrechnung, auf die Zahlung des Abfindungsanspruchs oder gar auf die sogenannte Statusfeststellung, also ob das Handelsvertreterverhältnis tatsächlich ein solches darstellt, oder ob dieses als reines Arbeitsverhältnis zu werten ist.
Stichpunkte:
bedingter und unbedingter Provisionsanspruch, Ausgleichsanspruch, Stornohaftung, Rückforderung nicht verdienter Provisionen, Buchauszug,
Ansprechpartner:
In diesem Kerngebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.
Gewerblicher Rechtschutz/Wettbewerbsrecht
Wir beraten und vertreten in diesem Bereich unsere Mandanten umfassend auch in allen angrenzenden Bereichen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen und die wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Internetauftritten und Werbeunterlagen stellen nur einen kleinen Teilbereich unseres Tätigkeitsspektrums dar. Daneben übernehmen wir auch die Vertretung im Rahmen von Anmeldungen nationaler, europäischer oder internationaler Marken bei den jeweils zuständigen Behörden (DPMA München, WIPO Genf, HABM Alicante), die Abwehr von Markenrechtsverletzungen, und Markenübertragungen. Die Erstellung von Lizenzverträgen, speziell von Softwarelizenz- bzw. -nutzungsverträgen, und Webdesignverträgen sowie das Urheberrecht, speziell im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Bilder oder dem Download von Musiktiteln oder Filmen, werden von uns ebenfalls abgedeckt.
Stichworte:
Wettbewerbsrecht, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Internetauftritt, Werbung, Markenrecht, DPMA, WIPO, HABM, Markenschutz, Markenübertragung, Lizenzvertrag, Webdesignvertrag, Urheberrecht, Musikdownload
Ansprechpartner:
RAin Swaantje Dirks
IT-Recht
Das Informationstechnologierecht wird zusammenfassend als Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet.
Im Bereich IT Recht bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung und Beratung, die sämtliche Bereiche von der Vertragserstellung (Softwareverträge, Verträge über IT-Projekte, Outsourcing) einschließlich der Gestaltung von AGB und Nutzungsbedingungen, über Rechtsfragen des E-Commerce (Verbraucherverträge, B2B-Verträge, Fernabsatz, Haftung von Hostprovidern), das Domain- und Internetrecht, das Recht des Datenschutzes, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs bis hin zum Lizenzvertragsrecht, speziell die Sicherung und Auswertung der Lizenzrechte aus Marken, Urheberrechten, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie Know-how – Schutz.
Unsere Tätigkeit erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der internationalen Bezüge (Internationales Privatrecht) und lässt auch die strafrechtlichen Aspekte des Internetrechts (Computerkriminalität und urheberrechtliche Bezüge) nicht außer Betracht.
Stichworte:
Softwarevertrag, E-Commerce, Fernabsatz, Providerhaftung, Domainrecht, Datenschutz, Lizenzvertrag, AGB, Nutzungsbedingungen, Providervertrag
Ansprechpartner:
RA Dr. Graf Praschma
RAin Swaantje Dirks
Presserecht und Medienrecht
Dieser Bereich beschäftigt sich insbesondere mit unwahren oder negativen Veröffentlichungen, die das Ansehen, die Keditwürdigkeit und/oder den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder einer Person schwer und nachhaltig beschädigen können.
Die Abgrenzung zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und unwahren Tatsachenbehauptung gestaltet sich häufig schwierig, so dass die Einbindung von in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwälten als sinnvoll erachtet wird. Ein falsches Vorgehen hat nicht nur eine längere (oftmals nicht gewollte) Präsenz in den Medien zur Folge, sondern der gewünschte Erfolg kann sich ins Gegenteil verkehren, wenn die Unterlassungsansprüche gerichtlich versagt werden.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in Bezug auf unwahre oder negative Veröffentlichungen.
Dies umfasst selbstverständlich die Geltendmachung der klassischen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder Richtigstellung und ggf. Schadensersatz, wobei diese Schritte von uns nur als letztes Mittel angesehen werden. Vorgeschaltet sind hier grundsätzlich Verhandlungen mit der Gegenseite, um das Verhältnis zwischen unseren Mandanten und den Pressvertretern nicht nachhaltig zu schädigen.
Stichworte:
unwahre Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerung, Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Datei robots.txt, Crawler, Suchmaschinenbereinigung
Ansprechpartner:
RAin Swaantje Dirks
Steuerrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei anfallenden Steuerfragen aus allen Wirtschaftsbereichen. Dabei liegt einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte bei der Vertretung und Beratung im Rahmen der Unternehmensgründung, insbesondere einer steueroptimierten Rechtsformwahl, sowie der Unternehmensnachfolgeplanung, wobei wir hier insbesondere versuchen, eine steuerrechtlich vorteilhafte Gestaltung zu erarbeiten. Dies beinhaltet neben der Anpassung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung der Nachfolgeplanung auch die Klärung, Vorbereitung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen. Wir begleiten zudem Unternehmenskäufe, steuerrechtlich geprägte Finanzierungsstrukturierungen sowie Kapitalbeschaffungsmaßnahmen.
Des Weiteren vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vom Einspruchsverfahren über Verfahren vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof. Fragestellungen der Umsatz- und Gewerbesteuer werden dabei ebenso behandelt wie die Thematik der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Stichpunkte:
Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge, Rechtsformwahl, Gesellschaftsvertrag, Unternehmenskauf, Finanzierung, Kapitalbeschaffung, Einspruch, Finanzgerichtsverfahren, Bundesfinanzhof, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer, Lohnsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen.
Ansprechpartner:
RAin Swaantje Dirks
Strafrecht
Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft in Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungs- und Strafverfahren.
Im Bereich des Strafrechts sind wir im Wesentlichen im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff des „Wirtschaftsstrafrechts“ sind die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten zu verstehen, die insbesondere im Bereich der Wirtschaft verwirklicht werden (sog. Wirtschaftskriminalität). Aufgrund unserer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarkrechts, werden wir insbesondere bei Streitigkeit über das Vorliegen eines unerlaubten Bankgeschäfts, Korruption, Untreue, Betrug, Steuerstraftaten sowie der Markmanipulation und des Insiderhandels tätig.
Zur Vermeidung etwaiger Streitigkeiten beraten wir unsere Mandanten auch präventiv, insbesondere in den Bereich „Corporate Compliance“ und erarbeiten mit ihnen ein auf ihr Unternehmen oder Bereich speziell zugeschnittenes Compliance-Management-System. Ein funktionierendes und wirksames Compliance-Management-System kann nicht nur das Risiko der Begehung einer Straftat durch Mitarbeiter erheblich verringern, es eignet sich auch hervorragend als Verteidigungsmittel gegen Vorwürfe im Rahmen der schon eingangs erwähnten Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungs- und Strafverfahren. Ein funktionierendes Compliance-Management-System sollte aus diesem Grund zwingend in jedem Unternehmen vorhanden sein. Wir beraten Sie gern.
Ansprechpartner:
Dr. Frank Michael Heß
RA Jens Rottloff