Bankrecht

Das „Bankrecht“ regelt zum einen die reine Kontenbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank, das „Bankprivatrecht, nach dem die meisten Geschäfte des täglichen Lebens wie Überweisungen, Lastschriftverfahren, Bankgebühren, Kreditgewährung, Kreditsicherung etc. geregelt sind. Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb des Bankenrechts bildet der äußerst haftungsträchtige Sektor der Vermögensberatung, der ebenfalls sowohl durch privatrechtliche als auch durch öffentliche Bestimmungen geregelt ist.

Wir betreuen unsere Mandanten im gesamten Bereich des Bankrechts, im Recht der Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek), speziell der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus dem Kreditsicherheitenrecht (z.B. Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Immobiliarvollstreckung), sowie in Bezug auf Scheck- und Kreditkartenmißbrauch und alle auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen und der Darlehensrückführung (Vorfälligkeitsentschädigung), wie auch in Widerrufsfällen.

Für Kapitalanleger prüfen wir die Angemessenheit der empfohlenen bzw. die Geeignetheit eventuell vermittelter Finanzanlagen und machen etwaige bestehende Schadensersatzansprüche, sofern erforderlich, auch gerichtlich für Sie geltend.

Auf Seiten der Anlagevermittler/-berater vertreten wir im Rahmen der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen.

Stichworte:
Konto, Überweisung, Lastschrift, Widerruf, Bankgebühren, Darlehensvertrag, Kreditsicherheit, Bürgschaft, Hypothek, Grundschuld, Wechsel, Scheck, Zwangsversteigerung, Scheck- und Kreditkartenmißbrauch, Phishing, Vorfälligkeitsentschädigung

Ansprechpartner:
In diesem Kerngebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.