Erbrecht

Der Wunsch, dass sich die eigene Familie im Erbfall wegen des Nachlasses nicht zerstreitet, kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Nachfolgeplanung selbst im Erbfall nicht aufgrund von formellen Unrichtigkeiten, Zweideutig- oder Unvollständigkeiten eine Grundlage für eine familiäre Auseinandersetzung bietet.

Unsere anwaltliche Beratung kann dies vermeiden und Ihren eigenen Überlegungen zur Nachfolgeplanung/Erbeinsetzung zur Wirksamkeit verhelfen. Wir beraten über die umfangreichen erbrechtlichen Möglichkeiten und deren Umsetzung bei der Gestaltung der Nachfolgeplanung (z.B. einem Testament, Erbvertrag oder Schenkungen zu Lebzeiten).

Ergänzend dazu sind wir bei der Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht behilflich. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht stellen sicher, dass Ihr persönlicher Wille respektiert wird, auch wenn Sie einmal – wenn auch nur vorübergehend – nicht mehr in der Lage sein sollten, diesen gegenüber Dritten zu äußern. Zusammen mit der Nachfolgeplanung bilden die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die wohl wichtigsten Bestandteile der persönlichen Vorsorgeplanung.

Darüber hinaus vertreten und beraten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Anfall einer Erbschaft, bei der Durchsetzung von Ansprüchen in Bezug auf den Nachlass als Erbe oder Vermächtnisnehmer sowie über die Ansprüche und Möglichkeiten bei einer gegebenenfalls fehlenden Berücksichtigung im Rahmen einer letztwilligen Verfügung (Pflichtteilsrecht). Wir übernehmen ferner die Vertretung der Interessen unserer Mandantschaft bei außergerichtlichen und gerichtlichen erbschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Angelegenheiten.

Ansprechpartner:
RA Jens Rottloff