Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechtes betreuen wir unsere Mandanten umfassend bei der Gründung von Unternehmen. Hierzu gehört neben der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung der auftretenden steuerrechtlichen Fragestellungen (z.B. der unterschiedlichen Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften sowie des Gewerbe- und Umsatzsteuerrechts) auch die laufende Beratung bei Umstrukturierungen (Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung, Unternehmenskäufe auf Käufer- oder Verkäuferseite, Einziehung oder Anwachsung von Gesellschaftsanteilen).

Weiter beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Haftung im Gesellschaftsrecht, insbesondere der Geschäftsführer- und der Vorstandshaftung. Im Rahmen der laufenden Beratungen bereiten wir Hauptversammlungen, Beschlüsse und Satzungsänderungen vor und beraten und vertreten sowohl auf Gesellschaftsseite, als auch auf Gesellschafter- bzw. Aktionärsseite gerichtlich und außergerichtlich.

Stichpunkte:
Unternehmensgründung, Rechtsform, Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung, Unternehmenskauf, Einziehung, Anwachsung, Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Aktionär, Beschlussfassung, Abstimmung, Satzungsänderung

Ansprechpartner:
In diesem Kerngebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.