IT-Recht
Das Informationstechnologierecht wird zusammenfassend als Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet.
Im Bereich IT Recht bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung und Beratung, die sämtliche Bereiche von der Vertragserstellung (Softwareverträge, Verträge über IT-Projekte, Outsourcing) einschließlich der Gestaltung von AGB und Nutzungsbedingungen, über Rechtsfragen des E-Commerce (Verbraucherverträge, B2B-Verträge, Fernabsatz, Haftung von Hostprovidern), das Domain- und Internetrecht, das Recht des Datenschutzes, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs bis hin zum Lizenzvertragsrecht, speziell die Sicherung und Auswertung der Lizenzrechte aus Marken, Urheberrechten, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie Know-how – Schutz.
Unsere Tätigkeit erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der internationalen Bezüge (Internationales Privatrecht) und lässt auch die strafrechtlichen Aspekte des Internetrechts (Computerkriminalität und urheberrechtliche Bezüge) nicht außer Betracht.
Stichworte:
Softwarevertrag, E-Commerce, Fernabsatz, Providerhaftung, Domainrecht, Datenschutz, Lizenzvertrag, AGB, Nutzungsbedingungen, Providervertrag
Ansprechpartner:
RA Dr. Graf Praschma
RAin Swaantje Dirks