Kapitalmarktrecht
Im Kapitalmarktrecht betreuen und vertreten wir Finanzdienstleiter, insbesondere Kreditinstitute sowie Finanzdienstleistungsinstitute und gebundenen Vermittler (Agenten), bereits schon vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit, insbesondere bei dafür erforderlichen Erlaubnis- oder Anzeigeverfahren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank sowie im Rahmen der Vertragsgestaltung. Während der laufenden Geschäftstätigkeit sind wir für unsere Mandanten, über die begleitende rechtliche Beratung hinaus, auch im Aufsichts-, Zivil- und Verwaltungsrecht tätig und übernehmen in diesem Zusammenhang auch rechtliche Vertretung gegenüber Dritten.
Neben den Finanzdienstleistern beraten wir Unternehmen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Kapitalbeschaffung durch Neuemissionen sowie der Bewerbung von Wertpapieren und Vermögensanlagen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot. Die Beratung erstreckt sich dabei auch auf die in der Regel erforderliche Erstellung von Emissionsprospekten und Nachträgen in Bezug auf die formelle Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit, wie es im Verfahren zur Billigung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wird. Darüber hinaus übernehmen wir auch die juristische Begleitung von Emittenten, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt oder an einem Freiverkehrsmarkt in den Handel einbezogen werden sollen bzw. bereits einbezogen sind.
Für Kapitalanleger prüfen wir das Bestehen und die Möglichkeit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Bezug auf von ihnen abgeschlossene Kapitalanlagen. Bestehen Schadensersatzansprüche, vertreten wir die Kapitalanleger bei der außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche sowie auch bei deren gerichtlicher Durchsetzung, sofern erforderlich.
Ansprechpartner:
In diesem Kerngebiet stehen Ihnen alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zur Verfügung.