Presserecht und Medienrecht
Dieser Bereich beschäftigt sich insbesondere mit unwahren oder negativen Veröffentlichungen, die das Ansehen, die Keditwürdigkeit und/oder den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder einer Person schwer und nachhaltig beschädigen können.
Die Abgrenzung zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und unwahren Tatsachenbehauptung gestaltet sich häufig schwierig, so dass die Einbindung von in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwälten als sinnvoll erachtet wird. Ein falsches Vorgehen hat nicht nur eine längere (oftmals nicht gewollte) Präsenz in den Medien zur Folge, sondern der gewünschte Erfolg kann sich ins Gegenteil verkehren, wenn die Unterlassungsansprüche gerichtlich versagt werden.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in Bezug auf unwahre oder negative Veröffentlichungen.
Dies umfasst selbstverständlich die Geltendmachung der klassischen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder Richtigstellung und ggf. Schadensersatz, wobei diese Schritte von uns nur als letztes Mittel angesehen werden. Vorgeschaltet sind hier grundsätzlich Verhandlungen mit der Gegenseite, um das Verhältnis zwischen unseren Mandanten und den Pressvertretern nicht nachhaltig zu schädigen.
Stichworte:
unwahre Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerung, Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Datei robots.txt, Crawler, Suchmaschinenbereinigung
Ansprechpartner:
RAin Swaantje Dirks