Steuerrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei anfallenden Steuerfragen aus allen Wirtschaftsbereichen. Dabei liegt einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte bei der Vertretung und Beratung im Rahmen der Unternehmensgründung, insbesondere einer steueroptimierten Rechtsformwahl, sowie der Unternehmensnachfolgeplanung, wobei wir hier insbesondere versuchen, eine steuerrechtlich vorteilhafte Gestaltung zu erarbeiten. Dies beinhaltet neben der Anpassung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung der Nachfolgeplanung auch die Klärung, Vorbereitung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen. Wir begleiten zudem Unternehmenskäufe, steuerrechtlich geprägte Finanzierungsstrukturierungen sowie Kapitalbeschaffungsmaßnahmen.

Des Weiteren vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vom Einspruchsverfahren über Verfahren vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof.  Fragestellungen der Umsatz- und Gewerbesteuer werden dabei ebenso behandelt wie die Thematik der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Stichpunkte:
Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge, Rechtsformwahl, Gesellschaftsvertrag, Unternehmenskauf, Finanzierung, Kapitalbeschaffung, Einspruch, Finanzgerichtsverfahren, Bundesfinanzhof, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer, Lohnsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen.

Ansprechpartner:
RAin Swaantje Dirks