Strafrecht

Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft in Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungs- und Strafverfahren.

Im Bereich des Strafrechts sind wir im Wesentlichen im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff des „Wirtschaftsstrafrechts“ sind die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten zu verstehen, die insbesondere im Bereich der Wirtschaft verwirklicht werden (sog. Wirtschaftskriminalität). Aufgrund unserer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarkrechts, werden wir insbesondere bei Streitigkeit über das Vorliegen eines unerlaubten Bankgeschäfts, Korruption, Untreue, Betrug, Steuerstraftaten sowie der Markmanipulation und des Insiderhandels tätig.

Zur Vermeidung etwaiger Streitigkeiten beraten wir unsere Mandanten auch präventiv, insbesondere in den Bereich „Corporate Compliance“ und erarbeiten mit ihnen ein auf ihr Unternehmen oder Bereich speziell zugeschnittenes Compliance-Management-System. Ein funktionierendes und wirksames Compliance-Management-System kann nicht nur das Risiko der Begehung einer Straftat durch Mitarbeiter erheblich verringern, es eignet sich auch hervorragend als Verteidigungsmittel gegen Vorwürfe im Rahmen der schon eingangs erwähnten Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungs- und Strafverfahren. Ein funktionierendes Compliance-Management-System sollte aus diesem Grund zwingend in jedem Unternehmen vorhanden sein. Wir beraten Sie gern.

Ansprechpartner:
Dr. Frank Michael Heß
RA Jens Rottloff